spezielle Fragen zum Alltag

Bin ich durch den Darm- oder Beckenbodenschrittmacher im Alltag eingeschränkt?
Bei einem solchen Beckenbodenschrittmacher handelt es sich um eine bewährte Technologie - ähnlich wie ein Herzschrittmacher. Inzwischen wurden weltweit mehr als 100.000 Patienten mit dieser Methode der Sakralnervenstimulation behandelt und implantiert.
Insgesamt gibt es nur wenige Einschränkungen, auf die Sie achten sollten.


Werden mich die elektrischen Impulse im Alltag stören?
Nein. Der Darm- oder Beckenbodenschrittmacher wird üblicherweise so eingestellt, dass Sie die schwachen Impulse gerade wahrnehmen können. Schon nach einer Viertelstunde registrieren die meisten Patienten diese schwachen Impulse nicht mehr, da das Gehirn diese Signale sehr schnell ausblendet. Es ist also für einen Therapieerfolg keinesfalls notwendig, dass die Impulse ständig wahrgenommen werden müssen.


Was kann ich mit dem Beckenbodenschrittmacher alles tun?
Übliche Alltagsaktivitäten werden durch den Beckenbodenschrittmacher bzw. die sakrale Nervenstimulation nicht eingeschränkt. So sind ohne weiteres möglich: Joggen, Spazierengehen, Radfahren, Schwimmen, Baden, Sex. Da der Schrittmacher unter die Haut eingepflanzt wird, ist dieser im Allgemeinen von außen nicht sichtbar.


Lediglich von besonderen Sportarten, wie Fallschirmspringen oder Trampolinspringen, wird abgeraten, da extreme ruckartige Kräfte auf den Rücken vermieden werden sollen. Ansonsten könnte es zu einer Verschiebung der Elektrode kommen.


Auch das Autofahren wird durch den Schrittmacher nicht beeinträchtigt. Wenn Sie selbst das Auto steuern, sollten Sie darauf achten, dass Sie durch Schlaglöcher oder andere Umstände keinen unangenehmen Stimulationseffekt bekommen. Die meisten Patienten lassen den Schrittmacher auch beim Autofahren an.

 

 

Sebstverständlich können Sie mit dem Beckenbodenschrittmacher auch eine Flugreise machen. Sie müssen jedoch dem Flughafenpersonal Ihren Implantationsausweis vorzeigen, damit Sie die Sicherheitsschranke umgehen können. Dem Flughafenpersonal ist dieses Vorgehen bekannt, da die gleichen Hinweise auch für die zwei Millionen Menschen mit einem Herzschrittmacher gelten.

 

Sebstverständlich können Sie mit dem Beckenbodenschrittmacher auch nach wie vor Kaufhäuser mit einem Diebstahlsicherungssystem betreten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Diebstahlsicherungssystem Ihren Schrittmacher aussschaltet ist sehr gering. Selbst wenn, könnten Sie mit Ihrer Fernbedienung Ihren Schrittmacher wieder einschalten. Keine Sorge, der Schrittmacher wird keinen Alarm auslösen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass Sie solche Diebstahlsicherungssysteme mittig passieren.

  

Große elektromagnatische Felder - wie z.B. in Industrieanlagen - könnten zwar
den Beckenbodenschrittmacher stören, die in häuslicher Umgebung vorhandenen Felder sind allerdings viel zu schwach für eine derartige Wechselwirkung. Also keine Sorge, dass Ihr Handy, Fernseher, Computer, Mikrowellengerät, Telefon oder sonstige übliche Haushaltsgeräte Ihren Schrittmacher beeinträchtigen würden. Im Zweifelsfall halten Sie einen Mindestabstand von ca. 20cm zwischen Schrittmacher und elektromagnetischer Quelle ein. 
Bei spezifischen Fragen können Sie sich auch direkt an den Hersteller Medtronic 
wenden.

   


Hinweise bei medizinischen Untersuchungen
Computertomographie, Röntgen- oder Ultraschalluntersuchungen sind ohne weiteres möglich. Bei Ultraschalluntersuchungen sollte allerdings der Schallkopf nicht direkt über dem Schrittmacher platziert werden.
 
Bei Kernspin- oder MRT-Untersuchungen ist jedoch Vorsicht geboten. Es ist zu beachten, dass die bisher verfügbaren Beckenbodenschrittmacher zur Sakralnervenstimulation nicht für Kernspin-Untersuchungen zugelassen sind! Denn eine solche Kernspinuntersuchung ist mit gewissen Risiken behaftet, wie z.B. Erwärmung des Implantates, Verschiebung des Schrittmachers im Magnetfeld oder Beschädigung des Schrittmachers.

Dennoch sind unter gewissen Vorsichtsmaßnehmen schon solche Kernspinuntersuchungen an einzelnen Patienten durchgeführt worden, ohne dass es zu unerwünschten Wechselwirkungen gekommen wäre. Auch bei den technisch sehr ähnlichen Schmerzschrittmachern ist bekannt, dass Kernspinuntersuchungen am Kopf regelmäßig durchgeführt werden.
Zu den empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen zählen dabei:
- das Magnetfeld darf auf keinen Fall 1.5 Tesla überschreiten
- der Schrittmacher muss vor der Untersuchung ausgeschaltet werden. Die Voltstärke muss auf Null heruntergeregelt werden.
- es sollte vor der Kernspin-Untersuchung überprüft werden, ob das System elektrisch intakt ist (Überprüfung der Impedanzwerte). Darum wird sich Ihr Arzt kümmern.
- die Patienten sollten bei der Untersuchung keine Beruhigungs- oder Schlafmittel erhalten, damit unerwünschte Nebenwirkungen schnell erkannt werden können und die Untersuchung unverzüglich abgebrochen werden kann.

Ihre behandelnden Ärzte werden zusammen mit Ihnen entscheiden, ob der Nutzen einer solchen Kernspinuntersuchung in einem angemessenem Verhältnis zu den genannten Risiken steht.


Die Anwendung von Diathermie ist strikt untersagt! Unter Diathermie versteht man eine elektrophysikalische Methode, mit der sich auch in der Tiefe eine Wärmeentwicklung erzeugen lässt. 

 


Verträgt sich der Beckenbodenschrittmacher mit einem Herzschrittmacher?
Es sind zwar gewisse Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, aber Wechselwirkungen zwischen den beiden Geräten sind uns bislang nicht bekannt geworden. Folgende Vorsichtsmaßnahmen sollten ergriffen werden:
- wenn der Beckenbodenschrittmacher, wie üblich im Gesäßbereich, implantiert wird, sind die beiden Schrittmacher weit voneinander entfernt. Dies minimiert die Wahrscheinlichkeit einer Wechselwirkung.
- die beiden Schrittmacher sollten bipolar programmiert werden. Die behandelnden Ärzte werden sich darum kümmern.
- Die Frequenz des Beckenbodenschrittmachers sollte auf mindestens 30Hz eingestellt werden. Auch das wird Ihr Arzt einstellen.
Zur weiteren Sicherheit wird eine kardiologische Überprüfung des Herzschrittmachers im Rahmen Ihres stationären Aufenthaltes durchgeführt.


Weitere Warnhinweise für die Sakralnervenstimulation:
Generell sollte der Beckenbodenschrittmacher vor operativen Eingriffen ausgeschaltet werden.

 

Eine Lithotripsie (Nierensteinzertrümmerung) mit einem Blasen- oder Darmschrittmacher wird nicht empfohlen.

 

Transkutane elektrische Nervenstimulation (TENS): TENS-Elektroden dürfen nicht so platziert werden, dass der Strom über Teile des Schrittmachersystems hinweg verläuft.

 

Therapeutische Magnete (Matratzenauflagen) sind zu meiden, da der Mindestabstand zum Schrittmacher von 25cm unterschritten werden würde.

 

Tauchen wird nur bis zu einer Tiefe von 10m empfohlen.